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28. Jan 2022 / Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
Lukas Aichner
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
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Verlustbeitrag Handels- und Handwerksunternehmen

Verlustbeitrag für Einzelhandels- und Handwerksunternehmen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner  

 

Für Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern kann um einen Verlustbeitrag bei der jeweiligen Gemeinde angesucht werden. Der Verlustbeitrag wird für Führungsspesen (Versicherung, Strom, Heizung, Reparaturen, Telefonspesen, Mieten, Datenverarbeitung, Personalausgaben, Zinsen usw.), für den Erwerb von Anlagegütern (Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände und verschiedene Ausstattungen, immaterielle Investitionen, Betriebsausstattungen, Büromaschinen, Software usw.) sowie für Ausgaben für Initiativen, welche die Umstrukturierung, Modernisierung, Erweiterung zum Zwecke der Produktions- und Prozessinnovation erleichtern, gewährt.

 

Wer kann für den Verlustbeitrag ansuchen?

 

Anspruchsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigte und bis zu € 10 Mio. Umsatz oder bis zu € 10 Mio. Bilanzsumme) in den Bereichen Detailhandel oder Handwerk (muss als Haupttätigkeit bei der Handelskammer eingetragen sein), welche ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten in einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern ausüben.

Hotelbetriebe, Restaurants, Bars und Freiberufler sind allgemein ausgeschlossen, da diese nicht zum Bereich Detailhandel oder Handwerk zählen.

 

Welche Gemeinden sind betroffen?

 

Mit dem Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 24. September 2020 (veröffentlicht im Staatlichen Amtsblatt unter Serie Nr. 302 vom 04.12.2020) wurden den betroffenen Gemeinden die entsprechenden Fördermittel zugeteilt. Handwerks- und Detailhandelsbetriebe, welche ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in eine der folgenden umliegenden Gemeinden haben, können um den Verlustbeitrag ansuchen, wobei die zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt sind – die tatsächliche Höhe des gewährten Beitrages hängt von der Anzahl der vorgelegten Ansuchen und vom Gesamtbetrag der von den einzelnen zugelassenen Unternehmen vorgelegten Ausgabenbelege ab. Falls der von allen Unternehmen vorgelegte Gesamtbetrag der zugelassenen Ausgaben den der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung stehenden Betrag übersteigt, so werden die den einzelnen Unternehmen theoretisch zustehenden Beiträge im Verhältnis gekürzt. Nachdem die vorgesehenen finanziellen Mittel sehr begrenzt sind, ist davon auszugehen, dass die effektiv gewährten Beiträge dann weit unter dem angesuchten Beitrag liegen werden.

 

 

Gemeinde

Finanzmittel 2021

max. Verlustbeitrag pro Betrieb

Einreichfrist bei Gemeinde bis spätestens

Percha

21.203,00 €

5.000,00 €

28.02.2022 - 12 Uhr

Niederdorf

32.210 €

5.00,00 €

31.03.2022 - 12 Uhr

Terenten

34.349 €

17.174,5 €

01.02.2021 - 12 Uhr

St. Lorenzen

40.784,00 €

kein Limit

28.02.2022 - 12 Uhr

Olang

 35.046,76 €

kein Limit

28.02.2022 - 12 Uhr

Gsies

27.575,00 €

5.000,00 €

28.02.2022 - 12 Uhr

Rasen-Antholz

32.614,00 €

1/3 Handwerk 2/3 Handel

28.02.2022 - 12 Uhr

Rodeneck

18.460,00 €

4.000,00 €

21.02.2022 – 12 Uhr

Welsberg-Taisten

32.588,72 €

5.000,00 €

28.02.2022 - 12 Uhr

Corvara

29.437 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Enneberg

50.997 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Gais

53.909 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Innichen

54.618 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Kiens

48.541 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Pfalzen

47.731 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Prags

20.284 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Sexten

35.793 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

St. Martin in Thurn

34.362 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Toblach

54.416 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde

Wengen

29.577 €

derzeit noch keine Info auf Homepage der Gemeinde