Mit einem außerordentlichen Protokoll vom 12.12.2022 haben die Sozialpartner des Sektors Handel und Dienstleister die folgende Lohnaufbesserung beschlossen:
• Zahlung eines „Una Tantum“ Betrages mit Jänner und März 2023
• Lohnanzahlung auf künftige kollektivvertragliche Lohnerhöhungen ab 01.04.2023