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10. Jul 2024 / Arbeitsrechtsberater
Dr. Hannah Blasbichler
Anwärterin Arbeitsrechtsberater
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Landeszusatzabkommen Friseur und Schönheitspflege – Handwerk - Confartigianato

Am 21. Juni 2024 haben die Sozialpartner das Landeszusatzabkommen für den Kollektivvertrag Friseur und Schönheitspflege – Handwerk – Confartigianato unterzeichnet. Das Abkommen hat eine Gültigkeit vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2026. Nachstehend eine Übersicht der wesentlichen Bestimmungen:

  • Territoriales Lohnelement (EET)
  • Arbeitgerberbeitrag bei Zusatzrentenfonds erhöht
  • Dienstalterszulage Lehrlinge
  • Freistellung für Frauen welche Opfer von Gewalt geworden sind