Am 21. Juni 2024 haben die Sozialpartner das Landeszusatzabkommen für den Kollektivvertrag Friseur und Schönheitspflege – Handwerk – Confartigianato unterzeichnet. Das Abkommen hat eine Gültigkeit vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2026. Nachstehend eine Übersicht der wesentlichen Bestimmungen:
- Territoriales Lohnelement (EET)
- Arbeitgerberbeitrag bei Zusatzrentenfonds erhöht
- Dienstalterszulage Lehrlinge
- Freistellung für Frauen welche Opfer von Gewalt geworden sind