Am 02. August 2024 haben die Sozialpartner in Südtirol den neuen Landeszusatzvertrag für die Sektoren Tourismus und öffentliche Gastbetriebe, gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2027, unterzeichnet. Darin sind folgende Bereiche geregelt:
- Lehrverträge in Saisonbetrieben
- Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Provinzielles Lohnelement
- Una Tantum
- Arbeitszeitreduzierung (ROL)
- Zusatzrentenfonds - Saisonbetriebe